Seit Inkrafttreten der neuen Corona-Notfall-Verordnung am 22. November 2021 gelten für unsere Einrichtungen strengere Regeln. Besucher (Kunden, Dienstleister, Betreuer usw.) unserer Werkstatt dürfen diese nur in begründeten Fällen, mit einem tagesaktuellen negativen Antigen-Schnelltest und nach Anmeldung sowie Genehmigung der Geschäftsführung oder Werkstattleitung betreten. Zudem müssen sie eine FFP2-Maske tragen und Daten zur Kontaktverfolgung angeben.
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Beschäftigten werden an jedem Arbeitstag getestet.
Die Besuchs- und Hygieneregeln unserer Wohnstätten finden Sie auf dieser Website unter "Wohnen".
Link zur Notfall-Verordnung des Freitaates Sachsen: https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SaechsCoronaNotVO-2021-11-19.pdf
Die neuen Regeln in Leichter Sprache: https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen-in-leichter-sprache-5001.html